Jeder Studienabschnitt besteht jeweils aus einem 12 Wochen umfassenden wissenschaftsbezogenen und einem praktischen Studienabschnitt.
Die praktischen Studienabschnitte werden bei vertraglich gebundenen Praxispartnern der BA absolviert.
Sie sind gleichzeitig Student der Studienakademie und Mitarbeiter des Unternehmens, dort erhalten Sie in der Regel eine Ausbildungsvergütung.
Darüber hinaus sind Sie berechtigt eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Spätere berufliche Tätigkeit
Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfälltig. Die einzelnen Studienrichtungen geben darüber Auskunft.
Hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen sind Sie den Absolventen der Fachhochschulen gleichgestellt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.09.1995 in Halle).
Der Diplomabschluss der Berufsakademien ist seit 1997 in die EU-Richtlinie 89/48/EWG aufgenommen und damit europaweit anerkannt.