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FAQ: Deine Fragen-Unsere Antworten

Vor dem Studium

Wir bieten  Studienmöglichkeiten in den Bereichen Technik (Informatik und Ingenieurwesen) sowie  Wirtschaftswissenschaften an. Von A wie Agrarmanagement bis W wie Wirtschaftsinformatik. Unter Studienangebote finden Sie eine gesamte Übersicht aller Studienrichtungen an unserer Akademie.

Wir bieten vor Studieninteressenten "vor dem Studium", neben dem Sächsischen Hochschultag im Januar jedes Jahres, regelmäßig Online-Studienberatungen an. Gern können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Mail unter oeffentlichkeitsarbeit.dresden@ba-sachsen.de. Während des Studiums stehen Ihnen die Verwaltungsbüros sowie Ihre Studienrichtungsleitung für alle Fragen rund um das duale BA-Studium gern zur Verfügung. Für Fragen zum Wohnen und Leben in Dresden oder psychosozialen Beratung (z.B. für Prüfungsängste oder Studierende, die Eltern sind) steht Ihnen das Studentenwerk Dresden mit seinen Services gern zur Verfügung.

Berechtigt zum Studium an der Berufsakademie Sachsen ist, wer

  1. die allgemeine Hochschulreife besitzt,
  2. die Fachhochschulreife besitzt,
  3. die fachgebundene Hochschulreife besitzt,
  4. eine von der Berufsakademie Sachsen als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt,
  5. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat,
  6. einen Fortbildungsabschluss nachweisen kann, der den Anforderungen des § 17 (3) Nr 2 bis 5 SächsHSFG in der jeweils geltenden Fassung, genügt und an einem Beratungsgespräch an der Berufsakademie Sachsen teilgenommen hat oder
  7. einen anderen beruflichen Fortbildungsabschluss nachweisen kann, der den Anforderungen von § 17 (4) SächsHSFG genügt

und mit einem Praxispartner einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, der § 25 (2) Satz 2 Nr 14 SächsBAG entspricht.

Bewerber, die den so definierten Bedingungen nicht entsprechen, können durch Bestehen einer Zugangsprüfung die Berechtigung zum Studium an der Berufsakademie Sachsen erwerben, aber nur wenn sie vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Nutzen Sie unsere Praxispartnerliste auf der Webseite. Im Januar findet zudem der sächsische Hochschulinformationstag statt. An diesem Tag bieten wir jährlich neben Schnuppervorlesungen und Studieberatungen auch eine Praxispartnermesse an, sodass Sie direkt in Kontakt mit den Praxispartner treten können oder freie Studienplätze an unserer "Jobwall" finden. Ebenso sind  Bildungsmessen eine Möglichkeit, Ihren Praxispartner zu finden oder Sie treten mit der Studienrichtungsleitung in Kontakt, die über die öffentlichen Praxispartnerlisten hinaus Kontakte vermitteln können. Auch kann die klassische Interenetrecherche weiterhelfen - viele Praxispartner schreiben freie Studienplätze auch auf der eigenen Webseite oder in Stellenanzeigen auf Jobportalen aus. 

Hier finden Sie die Praxispartnerlisten all unserer Studiengänge.

 

Ebenso können Sie Ihren Praxispartner auf unserer Bewerberbörse finden. Dort finden Sie Stellenausschreibungen und können sich direkt bewerben. Bewerberbörse

Es gibt keine Bewerbungsfrist an der Berufsakademie. Die Unternehmen/Praxispartner können allerdings Bewerbungsfristen festlegen. Einige Praxispartner melden uns dies mit ihrem Bedarf, so dass Sie eine Angabe in unserer Praxispartnerliste finden. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Studium am 01.10 eines jeden Jahres beginnt. Ebenso gibt es Studienrichtungen (wie die Wirtschaftsinformatik), die nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung hat. Sie sollten daher Ihre Unterlagen so schnell wie möglich an die BA senden.

Ja, Sie können auch ohne Abitur bei uns studieren. Es gibt verschiedene Wege - Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich mitbringen?

Eine Studienberechtigung kann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

1. Sie verfügen über keine der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  • Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B.  Techniker).

2. Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Zugangsprüfung besteht aus

  • jeweils einer schriftlichen Klausur in den Fächern Mathematik und Englisch,
  • einer studienbereichsspezifische Prüfung: Klausur (120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten).

Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag finden Sie untenstehend. Diesem Antrag sind beizufügen:

  • Nachweise über die Berufsausbildung (amtlich beglaubigt),
  • ein tabellarischer Lebenslauf.

Die Zugangsprüfung muss nicht von Studienanfängern ablegt werden, die über ein Abitur oder eine ähnliche Qualifikation verfügen.

Nein, die Berufsakademie Sachsen legt keine Studienbeschränkung mit Numerus Clausus (NC) fest. Die Auswahl des Studierenden obliegt zunächst dem Praxispartner. Dieser legt somit auch die Auswahlkriterien fest wie z.B. einen Notendurchschnitt im Abitur o.ä.. Die Zugangsvoraussetzungen für ein BA-Studium sind gesetzlich geregelt (siehe FAQ Zugangsvoraussetzungen). Alle ggf. weiteren Kriterien legen die Praxispartner individuell fest. Um zum Studium zugelassen zu werden, benötigen Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen sowie einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner.

Sie haben ein Unternehmen gefunden, das bereit ist, Sie als dualen Studierenden auszubilden, aber noch kein anerkannter Praxispartner ist? Gern können Sie in einem solchen Fall die Studienrichtungsleitung kontaktieren, die dann den Anerkennungsprozess des Unternehmens vornehmen wird. Um als Praxispartner anerkannt zu werden, muss dieser einige Voraussetzungen erfüllen. Weitere Information finden Sie hier 

Bitte achten Sie auf eine vollständige Bewerbung und die formale Sauberkeit (u.a. Rechtschreibung und Grammatik). Informieren Sie sich über Ihren gewünschten Praxispartner, sammeln Sie Informationen über seine Produkte bzw. Dienstleistungen usw.. Wenn Sie bereits Vorkenntnisse haben, binden Sie diese mit in Ihre Bewerbung ein. Jeder Praxispartner wählt selbst den/die Studierende aus und legt somit seine eigenen Auswahlkriterien fest. Schauen Sie ggf. vorhandene Stellenausschreibungen an und bereiten Sie sich gut vor.

Sie müssen folgende Dokumente einreichen:

  • Studienantrag
  • Lückenloser Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsweges
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Zugangsberechtigung – kann nachgereicht werden
  • für ausländische Studierende „Antrag auf Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsqualifikation und Feststellung der sprachlichen Studierfähigkeit“
  • Passbild, auf der Rückseite mit Namen versehen
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
  • Abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Dresden, beteiligten Praxispartner
  • Einzugsermächtigung für die Beitragszahlung an das Studentenwerk
  • Einwilligung zur Speicherung und Nutzung des Passbildes

Sie finden diese Übersicht auf dem Studienantrag (PDF 218 kB).

Bei ausländischen Bildungsnachweisen („im Ausland erworbenen schulischen Abschlüssen“) wird die Gleichwertigkeit dieser Vorbildung mit den deutschen Anforderungen für ein Studium an der Berufsakademie geprüft. (siehe auch: http://www.anabin.de). Diesbezüglich ist ein eigener Antrag auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation  (PDF 59 kB)bei der Staatlichen
Studienakademie zu stellen. Neben diesen Antrag wird ein Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Welche Prüfungen und Nachweise anerkannt werden, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (PDF 313 kB).

Unsere Bewerberbörse befindet sich im Aufbau.

Bitte fragen Sie nach aktuellen Informationen! Zum Kontaktformular.

Ja, das Bild wird auf Ihrem Studierendenausweis abgedruckt. Es muss also kein Passbild sein.

Ja, es gibt eine Mindestvergütung. Diese ist iin der Praxispartnerordnung geregelt und beträgt mindestens 440 € pro Monat. Sie erhalten diese durchgehend, also sowohl während der Theoriephasen als auch während der Praxisphasen.

Der Wechsel der Studienphasen findet in der Regel alle drei Monate (12 Wochen) statt. Den Zeitplan mit Theoriephasen (Präsenz an der Akademie) und Praxisphasen (Präsenz beim Praxispartner) für das jeweilige Matrikel finden Sie in den entsprechenden Dokumenten.

Wir starten immer zum 1. Oktober eines Jahres in das Studienjahr. Die folgenden Studienphasen regeln die Blockpläne der einzelnen Matrikel. Ferien gibt es keine, aber Sie beantragen Urlaub in den Praxisphasen bei Ihrem Praxispartner nach den Regelungen in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Die Seminargruppen umfassen im Durchschnitt 20 bis 25 Studierenden. Das Maximum liegt bei 35 Studierenden.

Sie müssen nun Ihre Bewerbungsunterlagen an der Staatlichen Studienakademie Dresden einreichen. Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Studienantrag.

Ja, es gibt Vorbereitungskurse vor dem Studium in den Bereich Mathematik, Englisch, Wirtschaft und Technik. Die Kurse finden jährlich im September wochentags statt. Anmeldung und weitere Informationen finden Sie über untenstehenden Link. Zusätzlich zu diesen Kursen bieten einige Studienrichtungen im ersten Semester einen studienbegleitenden Förderkurs in Mathematik an. Alle Kurse sind kostenpflichtig. Einige Praxispartner unterstützen Ihre Studierenden mit der Übernahme der Kosten. Bitte fragen Sie einfach Ihren Praxispartner diesbezüglich an.

Ja, Sie können sich Vorleistungen anerkennen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Studienleistungen werden nur semesterweise anerkannt und Ihr Studium verkürzt sich dadurch nicht. Sie müssen dann die jeweiligen Prüfungsleistungen nicht absolvieren. 

Beachten Sie, dass Sie die Anerkennung vor dem Ablegen einer Prüfungsleistung beantragen müssen. Eine nachträgliche Anerkennung, zum Beispiel weil Sie versuchen wollten, eine bessere Note an der Berufsakademie zu erreichen als an der vorherigen Einrichtungen, ist nicht möglich.

Sie haben eine Erstprüfung und zwei Wiederholungsprüfungen. Die zweite Wiederholungsprüfung muss durch Sie innerhalb einer Frist beantragt werden. Darüber werden Sie nach Bekanntgabe der Note durch das Prüfungsamt informiert.

Ja, Sie können ein Praktikum im Ausland während des dualen Studiums absolvieren. Seit März 2014 hat die Staatliche Studienakademie Dresden eine ECHE (ERASMUS Charta for Higher Education) zugeteilt bekommen und bietet somit ihren Studierenden und Lehrenden u.a. die Teilnahme am ERASMUS+ Programm  - zur Finanzierung und Absolvierung von Auslandspraktika an. Das Stipdendium wird über das Leonardo Büro Sachsen beantragt. Der Erasmus-Beauftragte unterstützt Sie gern. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Internationales.

Wer noch ein Masterstudium anschließen möchte, kann sich ebenso gern persönlich im jeweiligen Studiengang zu kooperierenden Hochschulen beraten lassen. Empfehlenswert sind außerdem die mehrmals jährlich deutschlandweit stattfindenden Master-and-more-Messen. Mit Ihrem Bachelor-Abschluss erwerben Sie 180 ECTS (Credits). Bitte informieren Sie sich ebenso bei der jeweiligen Universität/Fachhochschule wie die Voraussetzungen für Ihren gewünschten Master sind. Die Berufsakademie in Dresden bietet jährlich eine Informationsveranstaltung zum Thema Master-Studium an.

Der Praxispartner ist verpflichtet, die Vermittlung der in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Studieninhalte in den Praxisphasen zu gewährleisten und zu konkretisieren.

Unter den Studiendokumenten in der jeweiligen Studienrichtung finden Sie die aktuelle Übersicht der Paxisphasen. 

Ja, Sie erhalten Ihre Bestätigung in Ihrem zuständigen Servicebüro Ihrer Studienrichtung. Bitte reichen Sie Ihre Anträge zeitnah ein.

Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie erstmalig zum 01.10. mit Beginn des Studiums.

Einen solchen Taschenrechner erhalten Sie im Einzelhandel. Sie können Ihre Lehrkräfte fragen, ob diese eine Empfehlung aussprechen. Teilweise verfügen Ihre Lehrkräfte über einen Zugang zu akademischen Rabattportalen der großen Hersteller (Texas Instruments und Casio).

Wir als Staatliche Studienakademie Dresden sind Mitglied im Studentenwerk Dresden. Unsere Studierenden haben somit die Möglichkeit. die Wohnangebote des Studentenwerkes Dresden zu nutzen. Das Studentenwerk Dresden bietet  verschiedene Möglichkeiten für unsere Studierenden an. Sie können sich zum Beispiel ein Zimmer im Wohnheim mieten, wobei die Mietverträge  grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen werden. Des Weiteren gibt es im Umfeld der Berufsakademie in der Dresdner Johannstadt zahlreiche städtische Wohnungsgesellschaften, in denen Sie eine Wohngemeinschaft oder Wohnung anmieten können. Ein eigenes Wohnheim ist am Standort Dresden nicht vorhanden. Mit dem internationalen Gästehaus bietet das Studentenwerk Dresden die Möglichkeit des Kurzzeitwohnens. Sie können sich in diesem Gästehaus ein Zimmer bis zu 3 Monaten mieten.

Für die Studierenden der BA in Dresden gibt es momentan keine Möglichkeit, ein Semesterticket bei den Dresdner Verkehrsbetrieben bzw. dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) zu erwerben. Die Studierendenräte der Dresdner Hochschulen sind als selbstverwaltende Organe und rechtsfähige Teilkörperschaften der Hochschule  gemäß Hochschulfreiheitsgesetz Ansprechpartner für die Umsetzung eines Semestertickets. Der Studierendenrat der BA in Dresden hat bisher auf Basis des gültigen Sächsischen Berufsakademiegesetzes nicht den rechtlichen Status, der zum Abschluss von Verträgen mit den Verkehrsbetrieben berechtigt, ist aber weiterhin um eine Lösung bemüht und mit den Akteuren im Gespräch. Nähere Informationen finden Sie hier.

Diese Kundenkarte erhalten Sie bei den Servicepunkten der Unternehmen. Ihre Kundenkarte wird erstmalig am 01.10. vom  Verwaltungsbüro Ihrer Studienrichtung abgestempelt. Dies muss jährlich wiederholt werden.

Nein, die Berufsakademie übernimmt keine Fahrtkosten. 

 Es gibt verschiedene Programme und Institutionen, die Stipendien für Studierende anbieten.

Ebenso gibt es noch ein Weiterbildungsstipendium der IHK. Über dieses Stipendium werden Fahrt- und/oder Übernachtungskosten übernommen. Der Antrag muss bis Ende Oktober eines Jahres gestellt werden. 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK. Informationen und Voraussetzungen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie beispielsweise hier:

Bitte informieren Sie sich selbstständig zu einzelnen Stipendienangeboten und deren Voraussetzungen. 

Ja, diese Möglichkeit gibt es. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Gasthörerschaft. Bitte schauen Sie vorab welches Modul Sie interessiert (nutzen Sie dafür auch gern die Modulbeschreibungen der einzelnen Studiengänge). Sie zahlen pro Modul eine Gebühr. Für verschiedene Personenkreise ist die Teilnahme kostenfrei (siehe Gasthörerordnung (PDF 2.06 MB)). Wir prüfen Ihren Antrag auf Kapazität im jeweiligen Modul und dann erhalten Sie von uns Bescheid. Die Anträge finden Sie bei den Antragsdokumenten.

Nein, es gibt keine Studiengebühren. Wir sind eine staatliche tertiäre Bildungseinrichtung. Es wird lediglich ein Studentenwerksbeitrag fällig, da die Staatliche Studienakademie Dresden Mitglied im Studentenwerk Dresden ist.

Der Studentenwerksbeitrag wird gemäß § 2 (2) der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden zweckgebunden für die Hochschulgastronomie und die soziale und kulturelle Betreuung verwendet.

Die Zahlung des Studentenwerksbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung an der Berufsakademie oder Hochschule im Betreuungsbereich des Studentenwerks. Sie erwerben damit das Recht zur Nutzung der Einrichtungen und Services des Studentenwerks. Zahlreiche Ermäßigungen und Angebote stehen Ihnen damit offen. Der Beitrag wird auch fällig, wenn Sie die Angebote des Studentenwerks nicht nutzen wollen. 

Die Beitragshöhe wird gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden festgesetzt. Der Beitrag ist erstmalig am 1. Oktober bei Studienbeginn und dann am 1. März bzw. 1. September zum jeweiligen Semesterbeginn fällig.

Die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Dresden bittet um Vormerkung der Termine und umgehend schriftliche Mitteilung bei Veränderungen der Bankverbindung bzw. persönlichen Daten an das Verwaltugsbüro des jeweiligen Studienganges.

Die Abkürzung ECTS steht für „European Credit Transfer and Accumulation System“. Es ist ein Punktesystem, das an europäischen Hochschulen eingeführt wurde, um die Anerkennung von Studienleistungen im In- und Ausland zu strukturieren.

ECTS-Punkte werden in einzelnen Modulen innerhalb des Studiums erworben. Je nach Modul kann die Anzahl der ECTS-Punkte variieren.

Die Summe aller Module je Bachelorstudiengang ist jeweils mindestens 180 ECTS-Punkte. Beim dreijährigen Bachelorstudiengang werden pro Semester demnach ca. 30 ECTS-Punkte gesammelt.

Die ECTS-Punkte, die einer bestimmten Lehrveranstaltung zugeordnet werden, zeigen Dir, wie viel Arbeitsaufwand Du einplanen solltest. 1 ECTS-Punkt entspricht dabei ca. 25 bis 30 Stunden Arbeit.

Dieser Arbeitsaufwand rechnet nicht nur Deine Präsenzzeit bei der eigentlichen Lehrveranstaltung ein, sondern auch die Vor- und Nachbereitung. Dazu zählt beispielsweise das Lesen von Texten, Prüfungsvorbereitung oder Gruppenarbeit.

 

Ja, dann können Sie bei uns studieren. Das Studium an der Berufsakademie ist im Sächsischen Berufsakademiegesetz geregelt; wir unterliegen also nicht dem Hochschulfreiheitsgesetz.

Bereits bestandene und passende Module anderer Einrichtungen können bei uns auf Antrag anerkannt werden. − Das ist eine „Kann-Regelung“. Sie müssen Ihre Module nicht anerkennen lassen, wenn Sie mit der Note unzufrieden sind. Achtung: Wenn Sie bei uns eine Modulprüfung abgelegt haben, können Sie nicht mehr nachträglich eine Anerkennung von Vorleistungen beantragen.

Während des Studiums

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre/n jeweilige/n Studiengang/-richtungsleitung. 

Schauen Sie in die Liste der Ansprechpartner.

Ihren Stundenplan finden Sie in Ihrem Self-Service. In diesem System finden Sie alle Informationen zu sich als Studierende/r. Ihren Zugang und Erläuterungen zu den Funktionsweisen erhalten Sie zu Studienbeginn.

Sie erhalten am 1. Oktober eine Immatrikulationsbescheinung sowie eine Studienbescheinigung. Ab dem zweiten Semester mit Semesterbeginn finden dann semesterweise Ihre Studienbescheiningung im Selfservice zum Ausdruck. 

Der Beitrag ist erstmalig am 1. Oktober bei Studienbeginn und dann am 1. März bzw. 1. September zum jeweiligen Semesterbeginn fällig.

Weitere Informationen finden Sie in den Studieninformationen.

Als Studierende haben Sie eine Mitwirkungspflicht (Zulassungsordnung). Sie haben somit Änderungen wie Adresse, Name, etc. unverzüglich Ihrem Verwaltungsbüro der Studienrichtung zu melden. 

Melden Sie sich bitte umgehend beiIhrem Verwaltungsbüro und reichen Sie innerhalb von drei Tagen einen Krankenschein ein. Sollten Sie an einem Prüfungstag krank sein, muss das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit zwingend eingereicht werden. Ansonsten wird diese Prüfungsleistung mit einer 5,0 (nicht bestanden) bewertet. 

Bitte wenden Sie sich vorab an Ihre/n Studiengangleiter/-in, um eventuell gemeinsam eine andere Lösung zu finden (z.B. neuer Praxispartner). Sollte Ihr Wunsch dann immer noch bestehen, reichen Sie bitte den Antrag auf Widerruf der Zulassung mit einer Kopie Ihrer Kündigung des Ausbildungsvertrages (oder auch von einem Aufhebungsvertrages) ein. Bei einer Exmatrikulation aus persönlichen Gründen, geben Sie bitte Ihr gewünschtes Exmatrikulationsdatum an. Nach Erhalt des Widerrufs der Zulassung, bekommen Sie einen Laufzettel von uns. Diesen lassen Sie durch verschiedene Mitarbeiter im Haus ausfüllen um sicher zu stellen., dass keine offene Posten mehr sind. Zusätzlich dazu geben Sie bitte Ihren Studierendenausweis mit ab.

Ja, Sie können ein Auslandspraktikum absolvieren. Seit März 2014 hat die Staatliche Studienakademie Dresden eine ECHE (ERASMUS Charta for Higher Education) zugeteilt bekommen und bietet somit ihren Studierenden und Lehrenden u.a. die Teilnahme am ERASMUS+ Programm  - zur Absolvierung von Auslandspraktika an. Das Stipdendium wird über das Leonardo Büro Sachsen beantragt. Der Erasmusbeauftragte unterstützt Sie gern. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Internationales.

Das Studentenwerk Dresden hat eine psychosoziale Beratungsstelle. Das Angebot der Beratung können Sie als Studierende in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie diese wahr.

 

Ja, Sie müssen sich für die Pürfungen innerhalb der Frist anmelden. Ein nachträgliches Anmelden ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie Ihre Anmeldungen. Durch verschiedene technische Geräte und Browser ist es vorgekommen, dass die Anmeldung nicht funktioniert hat. Bitte sicher Sie sich selbst darüber ab.

Sie können sich bis eine Woche vor der Prüfung anmelden und bis einen Tag vor der Prüfung abmelden.

Das Studentenwerk Dresden hat eine psychosoziale Beratungsstelle. Das Angebot der Beratung können Sie als Studierende in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie diese wahr.

Sie haben dann noch zwei Versuche. Es wird einen regulären Wiederholungstermin geben. Melden Sie sich dafür fristgerecht an. Sollten Sie den zweiten Versuch nicht bestehen, gibt es eine zweite Wiederholungsprüfung.. Sie werden per E-Mail darüber rechtzeitig vom Prüfungsamt informiert.

Ja, Sie können Ihre Prüfungen einsehen. Bitte füllen Sie den passenden Antrag dafür aus und geben Sie diesen im Prüfungsamt ab. Sie erhalten das Dokument auf der Webseite oder im Prüfungsamt. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Bitte halten Sie dann die ausgemachten Termine ein.

Sie erhalten zu Studienbeginn bzw. zur technischen Immatrikulation eine Einführung in die IT und Ihre Zugangsdaten. Weitere Informationen finden Sie in Ihrer Erstsemesterborschüre.

Bitte wenden Sie sich hierfür an das Rechnenzentrum unter Beachtung der Servicezeiten. Ansonsten erreichen Sie das Rechenzentrum per E-Mail. Bitte verwenden Sie zum Versand nur Ihre BA-spezifische Mailadresse.

Ja, Sie können das Studierenden- Kopiergerät zum Drucken und Kopieren nutzen. Laden Sie dafür bitte vorab Ihren Studierendenausweis auf. Ebenso stehen Ihnen in der Bibliothek ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung, an denen Sie auch drucken können.

Bei Verlust oder Zerstörung der Chipkarte kann bei der zuständigen Studienrichtung ein Ersatz, unter Beifügung einer eidesstattlichen Erklärung, beantragt werden. Die Kosten für die Ersatzkarte entnehmen Sie der Gebührenordnung der StADD.

Verlust und/oder Beschädigungen sind umgehend unter Angabe der Kartennummer bei der zuständigen Studienrichtung zu melden. Die Karte ist wie Bargeld zu behandeln, d.h. ein Verlust der Karte kommt dem Verlust des darauf befindlichen Geldbetrages gleich. Sollte die Chipkarte trotz äußerlicher Unversehrtheit nicht mehr funktionieren, ist dies durch die entsprechenden Einrichtungen (Mensa, Bibliothek, Haustechnik) zu bestätigen. Studierende können bei der zuständigen Studienrichtung einen Ersatz beantragen. Für die Erstattung des Restguthabens wenden Sie sich an das Studentenwerk Dresden. Hierfür wird die interne Kartennummer (17stellig) benötigt. Diese kann dem Bon entnommen werden, der beim Aufladevorgang der Karte ausgehändigt wird, und sollte an neutraler Stelle notiert werden, um bei Verlust reagieren zu können.

Ja, diese Möglichkeit haben Sie. Gehen Sie einfach zu unserem Rechenzentrum. Bitte beachten Sie die Servicezeiten.

Ja Sie können Ihren Praxispartner während des Studiums wechseln. Sollte kein direkter Anschluss möglich sein, gibt es eine Überbrückungszeit von 8 Wochen in der Sie ohne gültigen Ausbildungsvertrag weiter studieren können. Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer/m Studiengang/-richtungsleiter/-in zusammen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n Studienrichtungs/-gangleiter/in. Gemeinsam finden Sie eine Lösung.

Sie haben die Möglichkeit als nebenberuflicher Lehrbeauftragter wiederzukommen. Unterstützen Sie Ihr Unternehmenen als Betreuer für dual Studierende. Sie können ebenso Mitglied im Förderverein der BA werden und sich aktiv beteiligen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite des Fördervereins.

Ja, wir unterstützen Sie. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Sie bei Ihrem Studium zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich mit unserem zuständigen Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen in Verbindung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Schwerbehindertenbeauftragten und auf der Seite zur Inklusion.

Es gilt Anwesenheitspflicht für die Theoriephase. Sollten Sie eine Freistellung für einen privaten oder betrieblichen Termin benötigen, stellen Sie einen  Freistellungsantrag. Das Dokument finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Dokumente.

Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich mit Zustimmung von Ihrem Praxispartner. Reichen Sie das Formular in Ihrem Sevicebüro ein, damit die Studiengangleitung zustimmen kann.

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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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